Allgemeine Fragen

Was muss ich im Sterbefall tun?

Bei einem Sterbefall zu Hause kontaktieren Sie zunächst den Hausarzt. Sollte dieser nicht erreichbar sein rufen Sie bitte den ärzt­lichen Bereit­schafts­dienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und füllt den Totenschein (auch Todesbescheinigung genannt) aus. Anschließend kontaktieren Sie uns unter 04181 / 939 88 88. Gemeinsam besprechen wir dann die nächste Schritte.

Bei Tod in einer sozialen Einrichtung wie einem Alten-/Pflege- oder Seniorenheim, Krankenhaus oder Hospiz, kümmert sich die dortige Verwaltung um alles Notwendige und informiert Sie schnellstmöglich. Als bestattungspflichtige Angehörige müssen Sie in der Regel anschließend den Bestatter benachrichtigen oder bereits im Vorwege uns - von den Ruhelotsen - als Bestatter Ihres Vertrauens angeben. Kontaktieren Sie uns, dann besprechen wir das weitere Vorgehen.

Woran erkenne ich einen guten Bestatter?

Einen guten Bestatter erkennt man nicht an einem Logo, Verbandsabzeichen, einer ISO-Norm oder DIN. Hören Sie auf Empfehlungen, informieren Sie sich über das Unternehmen, rufen Sie dort an und schauen Sie sich auch die Räumlichkeiten des Hauses an.

Eine Garantie für eine ordentliche Abwicklung ist es auch nicht wenn man zum größten, traditionsreichsten, ältesten oder bekanntesten Bestatter in der Stadt gehört.

Tipp: Schauen Sie auch in das Impressum des Bestatters, denn oft werden kleinere Firmen aufgekauft und hinter den vermeintlich kleinen Unternehmen steckt dann eine große Gesellschaft.

Am besten hören Sie letztendlich einfach auf Ihr Bauchgefühl.

Welche Aufgaben übernehmen die Ruhelotsen für mich?

Wir beraten Sie in allen Entscheidungen rund um die Bestattung. Wir überführen den Verstorbenen in unsere Bestattungshaus, versorgen, kleiden und betten ihn ein. Wir gestalten nach Ihren Wünschen und Vorgaben den Trauerdruck, Zeitungsanzeigen und übernehmen die Organisation für Abschiednahme, Trauerfeier und Beisetzung in Absprache mit weiteren Dienstleistern (Pastor, Redner, Friedhof, Organist, Florist usw.). Wir beurkunden den Sterbefall beim zuständigen Standesamt und übernehmen sämtliche Behördengänge.

Alle Leistungen der Ruhelotsen im Überblick finden sie hier.

Fragen zu den Bestattungskosten

Was kostet eine Bestattung?

Wie viel eine Bestat­tung kostet, lässt sich nicht pau­schal beant­worten, denn die persön­lichen Vorstel­lungen des Ver­stor­benen und der Ange­hörigen spielen dabei eine entschei­dende Rolle. Wir von den Ruhelotsen nehmen uns Zeit, über Ihre Vorstel­lungen zu spre­chen, beraten Sie aus­führlich und erstel­len Ihnen dann eine detail­lierte Kosten­aufstel­lung.

Grund­sätzlich lassen sich die Kosten in drei Be­reiche unter­teilen:

  • Unsere Leist­ungen, z.B. inklusive Kauf eines Sarges und gege­benen­falls einer Urne, Überführungen, Erledigung der Formalitäten
  • Kom­munale und kirch­liche Ge­bühren (z. B. die Kosten für die Grab­stelle, Aus­stellung der Sterbe­urkunde)
  • Auslagen für weitere Dienst­leister, z.B. Flo­risten, Redner, Musiker, Zeitungsanzeige, Sargträger, Krematoriumsgebühren, Kosten der Todesbescheinigung

 

Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen?

Die Kosten der Bestat­tung muss der Bestat­tungs­pflich­tige tragen. Und das sind in der Rang­folge der Ehe­gatte, der Lebens­partner, die voll­jährigen Kinder, die El­tern, die voll­jährigen Geschwis­ter, die Groß­eltern oder die voll­jährigen Enkel­kinder. Sollten alle Bestat­tungs­pflich­tigen ein Ein­kom­men unter­halb des Sozial­hilfe­satzes haben, kann beim zustän­digen Sozial­amt ein An­trag auf Bestat­tungs­beihilfe gestellt werden.

Bewil­ligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem fest­gelegten Satz die kosten­günstigste Be­erdi­gung durch­geführt.

Kann ich die Bestattungskosten in Raten zahlen?

Wenn Sie die Kosten für eine Bestat­tung nach Ihren Vorstel­lungen nicht sofort voll­stän­dig auf­bringen können, er­mögli­chen wir Ihnen gerne eine Raten­zahlung von bis zu 36 Monaten. Dar­über hinaus können wir natür­lich auch ge­mein­sam mit Ihnen schauen, wo Sie gege­benen­falls Geld bei der Be­erdi­gung sparen können.

Wich­tig ist, dass Sie nicht aus Kosten­gründen auf einen festen Erin­ner­ungs­ort oder eine würde­volle Trauer­feier verzich­ten müssen. Sprechen Sie uns gerne an.

Was ist, wenn ich die Bestattung nicht bezahlen kann?

Sind Sie als bestat­tungs­pflich­tiger Ange­höriger nicht in der Lage, für die Kosten einer ange­mes­senen Bestat­tung aufzu­kommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufge­bracht werden, ist es mög­lich, beim Sozial­amt einen Antrag auf Über­nahme von Bestattungskosten nach dem Sozialgesetzbuch - SGB XII, § 74 - zu stellen. Es werden dabei nur Kosten für eine orts­üblich ange­messene Bestat­tung über­nommen.

Kostet eine Feuerbestattung weniger als eine Erdbestattung?

Grundsätzlich ist davon auszu­gehen, dass z.B. ein Urnen­reihen­grab preis­werter ist als ein Erd­reihen­grab. Den­noch sollten Sie die Ent­schei­dung für eine Feuer­bestat­tung nicht allein von den Kosten ab­hängig machen, da es auch für eine Erd­bestat­tung preis­gün­stige Vari­anten gibt. Be­rück­sichti­gen Sie auß­erdem, dass bei einer Feuer­bestat­tung Ge­bühren für die zweite Lei­chen­schau durch den Amts­arzt sowie Kosten für die Ein­äsche­rung an­fallen.

Fragen zum Verstorbenen

Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

Jedes Bundesland hat ein eigenes Bestattungsgesetz, in dem geregelt ist, wann ein Verstorbener nach Eintritt des Todesfalles in eine Leichenhalle oder zum Bestatter überführt werden muss.

In den meisten Bundes­länd­ern, so auch bei uns in Niedersachsen, sollte der Ver­stor­bene binnen 36 Stunden nach Fest­stel­lung des Todes überführt werden.

Die untere Gesundheitsbehörde kann aus wichtigem Grund Ausnahmen zulassen, die es erlaubt, den Verstorbenen auch länger als 36 Stunden zu Hause zu behalten. Sprechen Sie mit uns.

Darf ein Verstorbener eigene Kleidung tragen?

Selbstverständlich! Angezogen werden darf das, was sich der Verstorbene gewünscht oder gerne getragen hat.

Übrigens: Verstorbene benötigen kein spezielles Totenhemd, wie es einige Bestatter häufig als sogenannten "Talar" anbieten und versuchen zu verkaufen, obwohl es eventuell gar nicht nötig wäre. Die eigene Kleidung ist vielen lieber als ein Totenhemd beim Bestatter zu kaufen. Es kann auch bei einer Ab­schied­nahme hilf­reich sein, wenn Sie Ihrem Ange­hörigen so gegen­übertreten können, wie Sie ihn zu Leb­zeiten kannten.

Auf Kleidungsstücke wie beispielsweise Schuhe, die ganz oder zum Teil aus Gummi oder PVC bestehen, sollte verzichtet werden, da es bei der Kremation zu einer Schadstoffentwicklung kommen kann.

Muss der Herzschrittmacher vor der Einäscherung entfernt werden?

Das war früher durchaus üblich und notwendig. Für die Einäscherung in Krematorien mit denen wir zusammenarbeiten ist das Explantieren des Herzschrittmachers allerdings nicht erforderlich.

Wie lange dauert eine Einäscherung?

Die Einäscherung gliedert sich in mehrere technische Einzelprozesse (Verbrennung, Mineralisierung und Abkühlung). Ca. 2-3 Stunden nach der Übergabe an das Feuer kann die Asche in die Aschenkapsel gefüllt werden.

Fragen zur Trauer

Wo bekomme ich im Trauerfall Trauerbegleitung?

Zunächst einmal sind wir von den Ruhelotsen jeder­zeit für Sie da und stehen Ihnen vor, während und auch nach der Bestat­tung mit Rat und Tat zur Seite.

Sollten Sie darüber hinaus psycho­logi­sche Hilfe be­nöti­gen, spre­chen Sie uns darauf an oder wenden Sie sich an eine dieser Anlauf­stellen:

Deutschlandweite Telefonseelsorge:

Die Berater und Beraterinnen sind an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr für Sie da. Unter den kostenfreien Telefonnummern 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222 können Sie sich zu jeder Tages- und Nachtzeit und mit jedem Problem und jeder Sorge melden. Auch Beratungen per E-Mail, im Chat oder persönlich vor Ort sind möglich. Die Gespräche sind anonym, vertraulich und kostenlos.

Mehr Infos unter telefonseelsorge.de.

Zudem können Sie auch eine Liste von Psychologen bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

Gibt es Beratungsstellen für trauernde Kinder und Jugendliche?

Ja, bestim­mte Beratungs­stellen haben sich auf die Be­ratung und Be­treuung von trau­ernden Kin­dern und Jugend­lichen spezia­lisiert. Hierzu zählen unter anderem:

Kinder- und Jugend­telefon:
Telefon: 116 111 (Montag – Samstag 14 – 20 Uhr, sowie Montag, Mittwoch, Donnerstag 10 - 12 Uhr.)

Onlineberatung für trau­ernde und ster­bende Jugend­liche: www.da-sein.de

Wie erkläre ich meinem Kind, was es bedeutet „tot“ zu sein?

Ganz wichtig ist, dass man ehrlich sagt, was ist: "Der Opa ist tot. Er ist gestorben." Formulierungen wie: "Der Opa schläft", "Die Tante ist heimgegangen", "Der liebe Gott hat sie geholt" oder "Er ist auf einer Reise" können Kinder verwirren oder ihnen Angst machen. Weil sie beim Einschlafen dann denken, sie könnten unter Umständen nicht mehr aufwachen.

Oder es taucht die Frage auf: "Was ist lieb an diesem Gott, der meine Oma zu sich holt?" Und wenn jemand auf einer Reise ist, kehrt er normalerweise irgendwann wieder zurück. Aber wenn man gestorben ist, kommt man nicht mehr wieder. Gerade diese Endgültigkeit ist für die Kleinen bis etwa zum fünften oder sechsten Lebensjahr schwer nachzuvollziehen. Das können sie noch nicht begreifen. Sie glauben, wenn jemand fünf Tage tot war, dann kommt er irgendwann wieder.

Gerne emp­feh­len wir Ihnen Kinder­bücher zu diesem Thema.

Fragen zu den Bestattungsarten

Welche Bestattungsarten gibt es und welche davon sind in Deutschland möglich?

Grund­sätzlich gibt es nur zwei Bestat­tungs­arten: die Erd­bestat­tung im Sarg und die Feuer­bestat­tung, bei der der Verstor­bene zunächst im Sarg kremiert wird und anschlie­ßend die Beiset­zung der Asche statt­findet. Während die Beer­digung im Sarg nur auf kirch­lichen oder städt­ischen Friedhöfen statt­finden kann, gibt es für Urnen­beiset­zungen weitere Möglich­keiten. Die be­kannt­este ist die See­bestattung in bestimm­ten Bestat­tungs­gebieten der Nord­see, Ost­see oder einem der Welt­meere. Darüber hinaus zählen die Baum­bestat­tung oder Wald­bestat­tung zu beliebten Beiset­zungs­formen.

Einige unserer Nachbar­länder bieten weitere Beisetzungs­möglich­keiten wie etwa das Ver­streuen der Asche in Flüs­sen, auf einer Alm oder aus einem Flugzeug heraus an. Sonder­fälle sind die Diamant­bestattung und die Welt­raum­bestattung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die ver­bleibende Asche wird nach Ihren Vor­stellungen beige­setzt.

Was passiert bei einer Kremierung?

Der technische Ablauf Kremierung (oder auch: Einäscherung) ist schnell erklärt: Zunächst wird der mit Schamottsteinen ausgemauerte Ofen auf eine vorgeschriebene Mindesttemperatur von 850°C gebracht; erst dann wird der Sarg mit dem Verstorbenen dem Feuer übergeben. Die hohe Temperatur (bis zu 1100 °C) sorgt dafür, dass sich der eingefahrene Sarg unmittelbar von selbst entzündet. Ab diesem Zeitpunkt wird die Verbrennung durch kontrollierte Luftzufuhr geregelt.

Nach durchschnittlich 2 Stunden ist der Verbrennungsvorgang beendet. Die verbliebene Asche wird nun vollständig aus der Ofenkammer entnommen und gemeinsam mit dem hitzebeständigen Identifikations- (oder auch Schamott-) Stein in eine Aschenkapsel verfüllt bevor diese verschlossen und versiegelt wird. Im Anschluss erfolgt die Übergabe der Aschenkapsel an den Bestatter, der sie dann an den Beisetzungsort überführt. Für die Urnenbeisetzung wird die Aschenkapsel in der Regel in eine Schmuck­urne Ihrer Wahl eingesetzt.

Werden mehrere Särge zur gleichen Zeit kremiert?

Nein. Pro Ofen findet nur eine Einäscherung zur gleichen Zeit statt. Abgesehen davon, dass es nicht realisierbar ist, mehrere Särge gleichzeitig in einem Ofen zu verbrennen, ist dies gesetzlich verboten. Es werden grundsätzlich die Einführungszeiten und die Zeit der Aschenentnahme im Kremations-verzeichnis notiert, wodurch eine ständige Kontrolle stattfindet.

Kann ich sicher sein, dass der richtige Körper kremiert wird?

Ja. Jeder Sarg wird mit dem Namen des Verstorbenen und einer Einäscherungs-nummer versehen. Die gleiche Nummer wird auf einen feuerfesten Stein graviert, welcher dem Sarg während der Einäscherung beigegeben und später in die Urne gelegt wird. So kann noch nach Jahren die Asche dem Verstorbenen zugeordnet werden. Zusätzlich wird der Urnendeckel mit Einäscherungsnummer, Ort der Einäscherung, Name des Krematoriums, sowie Namen und Lebensdaten des Verstorbenen beschriftet und sicher verschlossen.

Kann ich mir den Termin für die Kremierung meines verstorbenen Angehörigen aussuchen?

Einige Krema­torien bieten in der Tat die Ein­äscherung zu einem Wunsch­termin an, sodass Sie zu der Zeit vor Ort oder zu­mindest in Gedanken bei dem Ver­stor­benen sein können. Gerne geben wir Ihren Wunsch­termin an das Krema­torium weiter.

Darf ich bei der Kremierung dabei sein?

Selbstverständlich ist das möglich. Sie können sich direkt im Krematorium noch einmal am Sarg vom Verstorbenen verabschieden und so lange dabei sein bis der Sarg an das Feuer übergeben wurde. Auf Wunsch begleiten wir Sie dabei im Krematorium. Die eigentliche Einäscherung durch ein Sichtfenster zu beobachten ist nicht möglich.

In einem persönlichen Gespräch sprechen Sie mit uns über Ihren Terminwunsch, wir kümmern uns um alles Weitere.

Warum ist für die Feuerbestattung auch ein Sarg notwendig?

Ein Sarg wird bei der Feuer­bestat­tung aus Ach­tung vor dem Ver­storbenen und aus hygie­nischen Gründen ver­wendet und ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Ein weiterer wesent­licher Grund ist, dass der Leich­nam ohne Sarg nicht voll­ständig verbrennen würde. Dieser Prozess setzt erst ein, wenn der Sarg sich durch die hohe Tempe­ratur im Ofen selbst ent­zündet hat, denn anders als bei einem herkömmlichen Feuer werden bei einer Kremation keine Entzündungshilfen verwendet.

Ist die Feuerbestattung nachhaltig und umweltfreundlich?

In Deutschland bestehen strenge Umweltauflagen. Feuerbestattungsanlagen müssen so beschaffen sein und betrieben werden, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen (Emissionen) und sonstige Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft zu befürchten sind. Grenzwerte für gesundheitsgefährdende Stoffe sind durch Gesetze und Verordnungen festgelegt. Deren Einhaltung wird durch die zuständige Aufsichtsbehörde kontrolliert.

Was passiert bei einer Seebestattung?

Vor der See­bestat­tung steht zunächst die Ein­äscherung des Ver­storbenen. Sowohl für die Feuer­bestattung als auch für die Beisetzung der Asche auf See muss eine Willens­bekun­dung zu Leb­zeiten vor­liegen. Ist diese nicht vor­handen, müssten die Ange­hörigen glaub­haft be­gründen können, dass die See­bestat­tung im Sinne des Ver­storbenen gewesen wäre.

Die Asche wird in eine was­ser­lösliche See­urne gefüllt und in einem der hierfür vorge­sehenen Areale der Nord­see, Ostsee oder in einem anderen Weltmeer der See über­geben. Die Ange­hörigen können bei der See­bestat­tung dabei sein.  Die genauen Koor­dinaten der Bei­setzungs­stelle werden in eine See­karte einge­tragen, die den Ange­hörigen übergeben wird. Unab­hängig davon kann bereits vor der See­bestat­tung eine Trauer­feier (zum Beispiel am Sarg oder an der Urne) statt­finden.

Langfristig ist die Seebestattung in jedem Fall eine preisgünstige Variante, da keinerlei Kosten für den Steinmetz, die Grabpflege und die Friedhofsverwaltung anfallen und auch keine Ruhefristen für die Grabstelle bestehen.

Was sind „Ruhezeiten“ und warum sind sie auf den Friedhöfen so unterschiedlich?

Der Zeitraum zwischen der Bestattung eines Verstorbenen und der Grabauflösung wird als Ruhezeit bezeichnet.

Die Ruhezeiten für Grabstätten werden individuell von den Friedhofsträgern geregelt und können daher von Friedhof zu Friedhof variieren. Grundsätzlich soll die individuell geregelte Dauer der Ruhezeit sicherstellen, dass ein Leichnam vollständig verwest ist, bevor es zur Grabauflösung kommt und die Grabstelle neu vergeben wird. So kommt es, dass auf Friedhöfen aufgrund der unterschiedlichen Boden-beschaffenheiten verschiedene Ruhezeiten für Grabstätten vorgesehen sind.

Oft legen Friedhöfe Mischböden auf Grabanlagen an, um die Verwesungs-prozesse zeitlich zu beeinflussen und die Ruhezeit zwischen 25 bis 30 Jahren zu halten.

Bei uns in Niedersachsen beträgt die Ruhezeit durchschnittlich 25 Jahre.

Was sind Waldbestattungen?

Als Waldbestattungen (oder auch Baum-bestattungen genannt) werden Beiset­zungs­formen auß­erhalb tradi­tioneller Fried­höfe be­zeichnet. Die Bestattungen erfolgen in sogenannten Bestattungswäldern. Dabei handelt es sich um speziell ausgewiesene Waldgebiete, in denen Urnen beigesetzt werden dürfen.

Um die Natürlichkeit der Umgebung zu bewahren, ist in diesen Wäldern kein Grabschmuck und keine individuelle Grabgestaltung gestattet. Auf Wunsch kann man jedoch eine Namenstafel am Baum über der Grabstelle anbringen lassen.

In anderen Län­dern, allen voran in der Schweiz und in den Nieder­landen, gibt es auß­erdem die Mög­lich­keit, die Asche in der Natur zu ver­streuen, etwa auf spezi­ellen Alm­wiesen oder in Flüs­sen. Spre­chen Sie uns an, wenn Sie sich für eine solche Beiset­zungs­form interes­sieren.

Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?

In Deut­schland darf die Asche des Ver­storbenen grund­sätzlich nicht an die An­gehörigen über­geben werden. Sie ist auf einem Friedhof bezie­hungs­weise in dafür vor­gesehenen Wald- oder Seegebieten beizu­setzen und darf auch nur von Bestat­tern und / oder See­bestat­tungs­reeder­eien dorthin über­führt werden.

Eine Ausnahme bildet hier allerdings das Bundesland Bremen. Zwar haben alle deutschen Bundesländer eigene Bestattungsgesetze, aber Bremens Gesetz weicht entschieden von den anderen Bundesländern ab. In Bremen darf seit dem 1. Januar 2015 unter bestimmten Umständen die Asche der Verstorbenen auf privaten Grundstücken und ausgewiesenen öffentlichen Flächen verstreut werden.

Fragen zur Bestattungsvorsorge

Was ist eine Bestattungsvorsorge und welche Vorteile bringt sie mir?

In einer Bestattungsvorsorge legen Sie vertraglich die Rahmenbedingungen und die Details für die eigene Trauerfeier und Beisetzung fest. So entscheiden Sie mit Ihrer Bestattungsvorsorge darüber, ob Sie eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung wünschen, an welchem Ort Sie beigesetzt werden möchten, wie Sarg oder Urne beschaffen sein sollen oder welche Musik bei der Trauerfeier gespielt werden soll.

Damit können Sie sich sicher sein, dass später Ihren persönlichen Wünschen entsprochen wird. Zugleich entlasten Sie Ihre Familie, die nun nicht mehr so viele Entscheidungen treffen muss.

Wie kann ich meine Beerdigung finanziell absichern?

Für eine finanzielle Absicherung der eigenen Bestattung gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten – eine Sterbegeldversicherung oder ein zweckgebundenes Treuhandkonto. Beides kann, in Verbindung mit einem Vorsorgevertrag für eine Bestattung, nicht von Dritten angetastet werden.

Ihre Beerdigung bleibt also auch dann finanziell abgesichert, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt einmal Sozialleistungen beantragen sollten.

Ist eine finanzielle Bestattungsvorsorge überhaupt notwendig?

Grundsätzlich ist es sinnvoll, seine Bestattungswünsche finanziell im Rahmen der Bestattungsvorsorge abzusichern, denn das hierbei zurückgelegte Geld ist für Ihre spätere Bestattung zweckgebunden und sicher vor dem Zugriff Dritter - wie etwa dem Sozialamt. Darüber hinaus schützen Sie durch die finanzielle Bestattungsvorsorge Ihre Angehörigen vor den Kosten der Beerdigung und wissen, dass Ihre Wünsche rund um die eigene Beerdigung später auch garantiert umgesetzt werden. Schließlich sind die Kosten für eine Bestattung nicht unerheblich.

Der Preis setzt sich zusammen aus den Kosten für die Arbeit des Bestatters, aus den Gebühren für Ämter, Arzt, Friedhof und – bei einer Einäscherung – für das Krematorium. Hinzu kommen die Kosten für einen eventuellen Steinmetz, die Grabpflege, den Trauerdruck, den Blumenschmuck, den Trauerredner sowie für die Bewirtung nach der Trauerfeier. Da kommt einiges für die Hinterbliebenen zusammen. Die tatsächliche Höhe der Bestattungskosten richtet sich dabei nach Ihren persönlichen Wünschen für die Ausgestaltung der Trauerfeier und Beerdigung.

Ab welchem Alter ist eine Bestattungsvorsorge sinnvoll?

Eine Bestattungsvorsorge kann in jedem Alter sinnvoll sein. Häufig schließen Senioren eine Bestattungsvorsorge ab, um zu verhindern, dass im Pflegefall zunächst ihre Rücklagen für die eigene Beerdigung aufgelöst werden müssen, bevor sie Leistungen beantragen können. Es gibt allerdings auch Menschen, die sich bereits im Alter von nur 30 oder 40 Jahren mit dem Thema Bestattungsvorsorge auseinandersetzen. Zum Beispiel Schwerkranke, die sich durch die gemeinsame Planung der Bestattung mit Partner, Freunden oder Familie auf den bevorstehenden Abschied vorbereiten. Aber auch Menschen, die durch ihren Beruf oder ein Hobby ein erhöhtes Risiko für einen tödlichen Unfall haben, entscheiden sich für eine Bestattungsvorsorge, um Partner und Kinder abzusichern.

Je nach Lebenssituation und persönlicher Einstellung kann es natürlich auch viele andere Gründe geben, sich schon frühzeitig um die eigene Bestattung zu kümmern. Wichtig ist immer, dass Sie sich umfassend beraten lassen. Wir bieten kostenlose und unverbindliche Vorsorgeberatungen an, in denen Ihnen gezeigt wird, wie sich Ihre Wünsche umsetzen und vertraglich festhalten lassen.

Fragen zum individuellen Abschied

Was muss ich beachten, wenn ich einen verstorbenen Angehörigen zu Hause aufbahren möchte?

In den meisten Bundes­län­dern, so auch bei uns in Niedersachsen, dürfen Sie einen Ver­storbenen Ange­hörigen bis zu 36 Stunden zu Hause be­halten und können ihn dort zur Ab­schied­nahme auf­bahren. Beachten Sie dabei, dass es in dem ent­sprech­enden Zimmer nicht zu warm ist und decken Sie den Verstorbenen am besten nur mit einem Laken zu. Gerne können Sie auch uns an­rufen, damit wir Ihnen weitere Tipps geben oder Ihnen helfen, den Ver­storbenen aufzu­bahren.

Kann ich den Sarg oder die Urne selbst gestalten?

Es gibt inzwi­schen eine Viel­zahl von Anbie­tern, die Särge und Urnen in allen Formen, Far­ben und Mate­rialien anbie­ten – und doch kann aus ganz unter­schied­lichen Grün­den der Wunsch ent­stehen, Sarg oder Urne selbst zu ge­stal­ten. Sie können einen Sarg oder eine Urne aus unserem Sortiment neh­men und dann be­malen oder Familie und Freunde bitten, darauf liebe­volle Gruß­bot­schaf­ten zu ver­fassen.

Wie kann ich mich in die Ausgestaltung der Bestattung einbringen?

Die Möglich­keiten, sich als Hinter­blie­bene in die Bestat­tung einzu­bringen, sind sehr vielfältig. Zunächst einmal besprechen wir  Ihre persön­lichen Wün­sche, die wir für Sie um­setzen können - natür­lich dürfen Sie auch selbst aktiv werden: Ange­hörige können beim Waschen und Ein­kleiden des Ver­storbenen helfen, Ge­schenke mit in den Sarg legen, Sarg oder Urne ge­stalten und die Deko­ration für die Trauer­feier selbst ent­werfen. Hinter­bliebene / Freunde können bei der Trauer­feier sprechen oder musi­zieren und den Sarg oder die Urne zum Grab tragen. Sprechen Sie einfach mit uns über Ihre Vor­stellungen.

Was ist ein Online-Gedenkportal?

Ein Online-Gedenk­portal bie­tet Ihnen die Mög­lich­keit, den Ver­storbenen auf viel­fältige Weise zu ehren und ge­mein­sam mit Ange­hö­rigen, Freun­den und Be­kann­ten Erin­ner­ungen zu tei­len. Die Ruhelotsen richten auf Wunsch für Ihren ver­stor­benen Ange­hörigen kos­ten­frei eine per­sön­liche Ge­denk­seite ein. Hier können Sie - und alle Men­schen -, die mit Ihnen trau­ern, zu jeder Zeit und von überall auf der Welt Kerzen ent­zün­den und Worte des Ge­denkens hinter­lassen oder Fotos aus dem gemein­samen Leben teilen.

Auß­erdem können wir hier auch Ihre Trauer­anzeige veröffentlichen. In unserem Gedenkportal können Sie außerdem mit einer Online-Fotobuchsoftware Erinnerungsbücher mit Bildern und Kondolenzen von der persönlichen Gedenkseite Ihres Angehörigen erstellen.

Unser Online-Gedenkportal ist ein kostenfreier Service der Ruhelotsen.

Kann ich Beigaben mit in den Sarg, Urne oder das Grab geben?

Ja, legen Sie gerne einen Brief, Bilder, das Lieblings­buch des Verstorbenen, ein Stofftier oder ein gemaltes Bild von den Kindern oder Enkeln mit in den Sarg oder in die Urne.

Im Trauerfall Tag und Nacht erreichbar:

Tel. 04181 / 939 88 88