Im Trauerfall

Im Trauerfall sind wir rund um die Uhr für Sie da

04181 / 939 88 88

Bei einem Todesfall erreichen Sie uns Tag und Nacht – auch an Wochenenden und Feiertagen

Ein Todesfall versetzt Angehörige stets in eine emotionale Ausnahmesituation – selbst wenn sich der Verlust bereits abgezeichnet hat. Damit Sie sich in dieser schweren Zeit orientieren können, haben wir die wesentlichen Informationen hier übersichtlich für Sie zusammengefasst.

Rund um die Uhr stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihnen in den ersten Momenten Halt zu geben. Von diesem Moment an begleitet Sie ein persönlicher Ansprechpartner durch alle weiteren Schritte – von der Planung der Bestattung über behördliche Formalitäten bis zur Trauerfeier. Auch nach der Beisetzung bleiben wir für Ihre Fragen ansprechbar.

Erste Schritte

Sterbefall zu Hause

1 Arzt verständigen

Kontaktieren Sie Ihren Hausarzt oder, falls dieser nicht verfügbar ist, den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Der Arzt stellt eine Todesbescheinigung aus (gebührenpflichtig).

2 Bestatter kontaktieren

Rufen Sie uns an unter 04181 / 939 88 88. Wir beraten und begleiten Sie bei allen weiteren Schritten – Tag und Nacht.

Gut zu wissen: Die Überführung kann sofort erfolgen oder Sie nehmen sich Zeit für den Abschied zu Hause. Wir beraten Sie gerne zur häuslichen Aufbahrung.

Sterbefall in Einrichtung

Bei einem Todesfall im Krankenhaus, Hospiz oder Pflegeheim übernimmt das Personal die Ausstellung der Todesbescheinigung und kontaktiert auf Wunsch einen Bestatter.

Bestatter vorab benennen

Geben Sie der Einrichtung frühzeitig Ihren gewünschten Bestatter bekannt. So stellen Sie sicher, dass wir direkt für Sie da sein können.

Wechsel möglich

Falls ohne Ihre Zustimmung ein anderer Bestatter beauftragt wurde, können Sie jederzeit zu uns wechseln.

Gut zu wissen: Viele Einrichtungen bieten Abschiedsräume vor Ort. Alternativ stehen Ihnen unsere Räumlichkeiten zur Verfügung.

Wichtige Meldungen

Leistungsträger informieren

Neben Familie, Freunden und dem Arbeitgeber sollten diese Stellen informiert werden:

  • Banken und Sparkassen
  • Versicherungsgesellschaften
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Versorgungsamt
  • Zusatzversicherungen

Gerne unterstützen wir Sie bei diesen Meldungen!

Digitaler Nachlass

Auch der digitale Nachlass gehört zur Nachlassregelung. Wir helfen Ihnen gerne bei der Verwaltung und Auflösung digitaler Konten und Accounts.

Unser Kunden-Center

In unserem Online-Kunden-Center können Sie bis zu 12 Monate nach dem Todesfall kostenlos Ab- und Ummeldungen vornehmen.

Verwalten Sie E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Online-Abonnements, Cloud-Speicher und weitere digitale Dienste einfach und übersichtlich an einem Ort.

Was ist digitaler Nachlass?
E-Mail-Accounts, Social-Media-Profile, Online-Banking, Streaming-Dienste, Cloud-Speicher und weitere digitale Konten eines Verstorbenen. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Verwaltung und Auflösung.

Benötigte Dokumente

Je nach Familienstand werden unterschiedliche Unterlagen benötigt:

Praktischer Service: Lassen Sie sich die vollständige Dokumentenliste je nach Familienstand der verstorbenen Person bequem per E-Mail zusenden – übersichtlich formatiert und jederzeit abrufbar!

Klicken Sie einfach auf den Button "Dokumentenliste per E-Mail" beim entsprechenden Familienstand

Ledig
  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis
  • Rentennummer
  • Krankenversicherungskarte
Verheiratet
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde / Familienbuch
  • Personalausweis
  • Rentennummer
  • Krankenversicherungskarte
Geschieden
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde / Familienbuch
  • Scheidungsurteil (mit Rechtskraft)
  • Personalausweis
  • Rentennummer
  • Krankenversicherungskarte
Verwitwet
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde / Familienbuch
  • Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Personalausweis
  • Rentennummer beider Personen
  • Krankenversicherungskarte

Was Sie außerdem mitbringen sollten

Wichtiger Hinweis zu Originaldokumenten

Familienurkunden (Geburts- und Heiratsurkunden, Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk) müssen zur Beurkundung des Sterbefalls stets im Original vorgelegt werden. Sollten diese nicht mehr auffindbar sein, helfen wir Ihnen gerne bei der Beschaffung von Zweitschriften. Zusätzlich benötigen wir einen gültigen Personalausweis oder eine aktuelle Meldebescheinigung unseres Auftraggebers.

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